THERAPIE-FAHRRAD : Kassen müssen zahlen
Bei einem schwerstbehinderten Kind müssen Krankenkassen nach einem Gerichtsurteil die Kosten für ein spezielles Therapie-Fahrrad übernehmen, wenn dies vom behandelnden Arzt verordnet worden ist. Ein Schieberollstuhl allein sei zur Sicherung der Mobilität nicht ausreichend, entschied gestern das Sozialgericht Düsseldorf. (ap)