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Archiv-Artikel

THERAPIE-FAHRRAD Kassen müssen zahlen

Bei einem schwerstbehinderten Kind müssen Krankenkassen nach einem Gerichtsurteil die Kosten für ein spezielles Therapie-Fahrrad übernehmen, wenn dies vom behandelnden Arzt verordnet worden ist. Ein Schieberollstuhl allein sei zur Sicherung der Mobilität nicht ausreichend, entschied gestern das Sozialgericht Düsseldorf. (ap)