: Losverfahren als letztes Mittel
Bei der Aufnahme von Schulanfängern an einer Grundschule kann das Losverfahren aus Sicht des Verwaltungsgerichts nur die allerletzte Auswahlmöglichkeit sein. Erst nach Auswertung der Elternwünsche und einem Abgleich der Schulwege könne die Behörde auswählen, welche Schulanfänger außerhalb ihres Bereiches eingeschult werden müssten, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Ein Losverfahren könne allenfalls am Ende des Entscheidungsprozesses stehen. Damit erklärten die Richter ein Losverfahren an der Thomas-Mann-Grundschule in Pankow für rechtswidrig. Dort waren 50 Kinder mehr angemeldet worden als die Schule Plätze hat. Mittlerweile wurden aber zwei zusätzliche Klassen eröffnet. DPA