: Nebenverdienst mit Nebenwirkung
Die Veröffentlichung von Parlamentarier-Einkünften stößt schon wieder auf Kritik
BERLIN dpa/taz ■ Die Teilveröffentlichung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten hat massive Kritik ausgelöst. Namhafte Experten sprachen sich für eine weitergehende Offenlegung der Hinzuverdienste mit genauen Summen-Angaben aus. Unmut gibt es auch über die komplizierten Ausführungsregeln. Die SPD lehnte Forderungen nach deutlichen Veränderungen an dem Gesetz am Freitag jedoch strikt ab.
Daran werde sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts mehr ändern, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz. Nur wenn sich bei der Umsetzung Probleme herausstellen sollten, sei die SPD zu praktischen Korrekturen bei der Umsetzung bereit.
Der Abgeordnete Christian Lange (SPD), einer der Initiatoren der Neuregelung, empfahl den Kritikern „mehr Respekt und Demut“ vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Sie sollten Recht und Gesetz befolgen, statt die Offenlegung nachträglich wieder in Frage zu stellen, sagte er. Demgegenüber sieht der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der mit acht Kollegen von Union und FDP gegen das Gesetz geklagt hatte, erheblichen Änderungsbedarf. Die Regelung verfehle ihre eigentlichen Ziele, sagte der Anwalt in mehreren Interviews.
Nach Ansicht des Verwaltungswissenschaftlers Hans Herbert von Arnim ist diese Kritik unverständlich. „Wenn das, was die Karlsruher Kläger nun veröffentlicht haben, wirklich alles ist, versteht man nicht, warum sie überhaupt geklagt haben“, sagte er der dpa. Falls sich herausstelle, dass die Veröffentlichungen nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprächen, stelle sich die Frage nach der Verantwortung – entweder des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) oder der betroffenen Parlamentarier. Ein Bundestagssprecher wies die Kritik an Lammert zurück. Dieser setze das Gesetz lediglich um.
Nach Ansicht von Parlamentariern sind die Ausführungsregeln des Gesetzes viel zu schwammig formuliert. Verantwortlich sei die jetzige Bundestagsverwaltung, hieß es. Dies habe bei den Selbstauskünften der Parlamentarier zu einigen nicht nachvollziehbaren Einstufungen über Hinzuverdienste geführt. Auch bei den Angaben von Anwälten mit Parlamentsmandat gebe es eine völlig unterschiedliche Veröffentlichungspraxis. Einige gäben in anonymisierter Form über die Zahl ihrer Mandate Auskunft, andere nicht.