IN ALLER KÜRZE

Zivilcourage nicht in Frage stellen

Der Sprecher der Bremer Initiative „Tu was! Zeig Zivilcourage“, Norbert Kuntze, hat angesichts des Todes der Studentin Tugce A. davor gewarnt, den Sinn von Zivilcourage in Zweifel zu ziehen. „Tugce ist gestorben, nicht weil, sondern obwohl sie Zivilcourage geübt hat.“ Die Studentin hatte vor zwei Wochen zwei minderjährigen Mädchen geholfen, die in einem Fast-Food-Restaurant von mehreren Männern belästigt worden waren. Später war sie auf dem Parkplatz von einem der Männer geschlagen worden. Sie war so schwer gestürzt, dass sie ins Koma fiel und vor wenigen Tagen für hirntot erklärt wurde. Kuntze wies darauf hin, dass die junge Frau alles richtig gemacht habe, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.

CDU: Platz für Autos statt für Flüchtlinge

Die CDU in Borgfeld lehnt den Bauantrag für einen Flüchtlingscontainer in ihrem Stadtteil ab. „Anders als die senatorischen Behörden sind wir der Meinung, dass sich das Containerdorf nicht in die Umgebung einfügt“, so die CDU. Der vorgesehene Standort sei „auch für eine vorübergehende Wohnnutzung denkbar ungeeignet“, so die CDU. Derzeit ist dort ein Parkplatz – und der würde „nach wie vor von Pendlern dringend benötigt“, so die CDU. Zugleich moniert sie, dass es an „einem nachvollziehbaren Gesamtkonzept“ für die Flüchtlingsbetreuung fehle. Bis heute wisse die Behörde nicht, aus welchen Ländern die Flüchtlinge kämen, beklagte die CDU.

Geld für Hospiz

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Arbeit der ambulanten Hospizdienste in Bremen und Bremerhaven in diesem Jahr mit rund 432.000 Euro gefördert. Das Geld sei sieben Diensten mit mehr als 300 ehrenamtlichen Sterbebegleitern zugutegekommen, teilte der Landesverband der Ersatzkassen mit. Sie hätten 267 Patienten und ihre Angehörigen zu Hause begleitet, darunter 48 Kinder.

Streit um Sonntagsarbeit

Als „anachronistisch“ kritisieren die Grünen das soeben vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte Sonntagsarbeitsverbot in Bibliotheken. Dass diese sonntags nicht zur Muße einladen dürften, sei in Zeiten des unbeschränkten digitalen Konsums und Handels bei immer weiter ausgedehntem Sonntags- und Rund-um-die-Uhr-Verkauf „völlig absurd“, so Carsten Werner, kulturpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. Er „erwartet“ nun, dass Bundesregierung und Bundesrat die Bibliotheken von der Beschränkung des Arbeitsrechts ausnehmen – wie alle anderen Kultureinrichtungen auch. Die Linkspartei begrüßt das Urteil hingegen als klares Signal gegen „die Versuche, Arbeit an Sonn- und Feiertagen scheibchenweise zum Regelfall zu machen“. Die Argumentation des BVerwG sei „so einfach wie schlagend“, so die Linkspartei. „Lesen ist auch an Sonntagen möglich, man muss sich das Buch nur am Vortag ausleihen.“ Daher sei keine Notwendigkeit erkennbar, die eine Ausnahmeregelung für Bibliotheken rechtfertige. (taz/epd/dpa)