: Leiharbeiter mit Mission
AUSTAUSCHPROGRAMM Seit Jahren entsenden Konzerne Mitarbeiter in Ministerien. Der Verwaltungsrechtler Bernd Hartmann hält das für verfassungswidrig
BERLIN taz | Deutsche Bank, BASF, Lufthansa, SAP, Siemens – immer wieder entsenden große Unternehmen ihre Leute vorübergehend in Bundesministerien, um dort Einfluss auf Gesetze zu nehmen und wichtige Informationen abzufischen. Dabei könnte das unter der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Programm „Seitenwechsel“ verfassungswidrig sein.
Zu diesem Schluss kommt der Juraprofessor Bernd J. Hartmann von der Universität Osnabrück in einer noch unveröffentlichten Untersuchung, die der taz vorliegt. „In welchem Umfang Bundesbehörden Externe beschäftigen, lässt sich nur schwer ermitteln“, schreibt Hartmann. Denn die Berichte des Innenministeriums über das Programm an den Bundestag sind nicht öffentlich.
Seit der offiziellen Aufnahme des Programms unter dem damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) dürften viele Hunderte Seitenwechsler unterwegs gewesen sein. Sie werden von Verbänden oder Unternehmen an die Verwaltung verliehen. So war von November 2013 bis Oktober 2014 ein Mitarbeiter des Dienstleisters VDI/VDE Innovation und Technik GmbH im „Referat Forschungsbauten und Großgeräte an Hochschulen“ tätig, um am Aufbau der Forschungsinfrastruktur mitzuwirken. Damit konnte die Elektrobranche Einfluss auf die Vorgaben in einem lukrativen Feld nehmen. Zu den Gesellschaftern von VDI/VDE gehört der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik.
Typischerweise sind die ministeriellen Lobbyisten als Referenten im Rahmen des Seitenwechsel-Programms tätig. Dieses hatte Schily 2004 gemeinsam mit dem Personalvorstand der Deutschen Bank, Tessen von Heydebreck ins Leben gerufen. Die Idee: Für einen begrenzten Zeitraum tauschen Ministerien und Wirtschaft Personal, um gegenseitig von ihrem Wissen zu profitieren. Ursprünglich sah das Programm vor, dass Ministerialbeamte in Firmen gehen.
Doch das kommt so gut wie nie vor. Stattdessen nehmen Jahr für Jahr Dutzende Vertreter aus Unternehmen an einem eigenen Schreibtisch in Ministerien Platz. Ins Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kamen unter anderem Mitarbeiter von BASF, Bayer, Thyssengas, IBM Deutschland und Vivento, ins Finanzministerium Abgesandte etwa der Deutschen Börse und der Deutschen Bank, ins Auswärtige Amt schickten Eon, EADS, DaimlerChrysler, Lufthansa und Siemens ihre Leute. Unternehmensvertreter nahmen Einfluss auf die Vergabe des milliardenschweren Auftrags für das Lastkraftwagen-Mautsystem, das Fluglärmgesetz und die Zulassung von Hedgefonds.
„Staatlicherseits nahmen über die Jahre alle Bundesministerien mindestens einmal teil“, schreibt Hartmann. Dabei ist völlig klar, dass die Einflüsterer der Unternehmen eigene Interessen verfolgen. In der Regel werden sie von den entsendenden Stellen bezahlt. „Schon aus gesellschaftsrechtlichen Gründen dürfte ein privatwirtschaftliches Unternehmen die ‚hohen Kosten‘ der Entsendung nur für eine Gegenleistung tragen wollen“, so Hartmann.
Die Öffentlichkeit erfuhr erstmals 2006 durch einen Bericht des Fernsehmagazins „Monitor“ von der Existenz des Programms – der seinerzeit für erhebliche Aufregung sorgte. Ein Überprüfung des Bundesrechnungshofs sorgte schließlich dafür, dass das Programm mit einer Verwaltungsvorschrift immerhin einen verbindlichen rechtlichen Rahmen erhielt, denn darauf war zunächst bewusst verzichtet worden. Doch die Vorschrift ist offenbar nicht viel wert. So sieht sie vor, dass die Leiharbeiter mit Mission nur sechs Monate in Ministerien eingesetzt werden. Aber 80 Prozent der Lobbyisten sind länger im Dienst, 30 Prozent sogar länger als zwei Jahre, kritisiert Hartmann.
Für den Rechtswissenschaftler steht fest, dass das Programm verfassungswidrig ist. Das Grundgesetz sehe vor, dass der Staat im Interesse der Allgemeinheit tätig werde, doch die Mitarbeiter aus der privaten Wirtschaft verfolgten eigene Interessen, kritisiert er: „Es fehlt an neutraler und damit an wirksamer Kontrolle.“ ANJA KRÜGER