: Beim Amt endet die Freundschaft
VORWAHLKAMPF Kita-Gebühren verursachen Streit in rot-grüner Koalition
Mit dem Wunsch, sämtlichen Eltern die zu viel gezahlten Kita-Gebühren zu erstatten und mit wechselseitigen Schuldzuweisungen haben sich die SozialpolitikerInnen der Koalitionsfraktionen gestern zu Wort gemeldet. Anlass des rot-grünen Streits war der Senatsbeschluss vom Dienstag.
Denn die Landesregierung hatte sich zwar darauf geeinigt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 31. 10. einzulegen. Das hatte die von der Bürgerschaft Anfang des Jahres beschlossene rückwirkende Erhöhung der Gebühren für rechtsfehlerhaft erkannt – und die Satzung aufgehoben. Der Senat hatte am Dienstag aber offen gelassen, wie und wem die Beiträge zurückgezahlt werden sollen – allen, oder nur denen, die Widerspruch eingelegt hatten.
Selbstverständlich allen – das forderte gestern Klaus Möhle (SPD). Das sei schließlich „ein Gebot der Fairness“ sagte der Sozialpolitiker und rügte zugleich die durch die vergeigte Gebührenordnung entstandene Situation: „So etwas darf eigentlich nicht passieren.“ Krumm nahm Möhle deshalb Sozialsenatorin Anja Stahmann und ihrem Staatsrat Horst Frehe (beide Grüne), dass sie sich dem geballten Unmut der Träger im Jugendhilfeausschuss nicht stellten.
Die Replik der Grünenfraktion folgte auf dem Fuße: Als „Stück aus dem Tollhaus“ bezeichnete deren Sozialpolitikerin Linda Neddermann das Vorgehen Möhles. Zwar nannte auch sie die Rückerstattung an alle Betroffenen ein „Gebot der sozialen Gerechtigkeit“, betonte jedoch: „Es wäre schön, wenn die SPD-Fraktion ihre Senatsmitglieder davon überzeugen würde.“ Denn an denen sei Stahmann mit dieser Forderung gescheitert.
Klar sei, dass der Beschluss, auf juristische Mittel gegen das OVG-Urteil zu verzichten, Auswirkungen auf die Rückzahlungspraxis haben müsse, gab sich der Sprecher des Sozialressorts auf Nachfrage zugeknöpft. Der Senat habe aber „zu dieser Frage keinen Beschluss gefasst“. Präziser wäre: Er hat ihn vermieden. Der Beschlussentwurf des Sozialressorts, der der taz.bremen vorliegt, hatte eine allgemeine Erstattung vorgesehen – war aber dann massiv zusammengestrichen worden. Erhalten blieb einzig, dass sich die zu erwartenden Mindereinnahmen bis 2016 auf 6,1 Millionen Euro summieren.
Davon unbeeindruckt setzte die Linksfraktion einen eigenen Akzent im Vorwahlkampfgeplänkel. „Der Senat sollte endlich damit anfangen, die Gebühren zu senken“, forderte deren sozialpolitischer Sprecher Cindi Tuncel. BES