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Archiv-Artikel

... UND SONST

Die rechtsextreme NPD will mit juristischen Mitteln eine Ausstrahlung ihres Wahlwerbespots zur Abgeordnetenhauswahl erzwingen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes sagte am Dienstag, eine entsprechende Klage gegen den RBB sei eingegangen. Das Gericht wolle noch in dieser Woche darüber entscheiden. Nach Ansicht des RBB erfüllt der Werbefilm der NPD den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Sender hatte deshalb der Partei eine Frist bis Montagmorgen gesetzt, einen geänderten Spot einzureichen. Dies sei nicht allerdings erfolgt, so ein RBB-Sprecher +++ Wegen einer Beteiligung an den diesjährigen Maikrawallen ist eine 35-jährige Frau am Dienstag zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte hatte in der Walpurgisnacht zum 1. Mai in Friedrichshain eine Glasflasche in Richtung von Polizeikräften geworfen. Getroffen wurde niemand. Als Bewährungsauflage muss die Frau 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten +++ Zum Schulanfang richtet die Gewerkschaft GEW ein Sorgentelefon ein. Am Mittwoch könnten Schüler, Eltern und Lehrkräfte unter der Rufnummer 0 30/2 19 99 30 Fragen und Probleme zu schulrechtlichen Fragen oder der Ausstattungssituation der Schulen einbringen. Die GEW kritisiert, dass es zu wenig Personal an den Schulen gibt