: Ein Denkmal für die Mozarttrasse
Die Klage gegen die Sanierungsabgabe hatten die Viertel-Hausbesitzer verloren, jetzt erinnern sie an Abrisspläne
Mit einer Gedenktafel will der Bremer „Initiativkreis der Sanierungsbetroffenen Ostertor/Remberti“ an die geplante Hochhaussiedlung entlang einer Schnellstraße im Viertel erinnern. „Das weiß doch kaum einer von denen, die in den letzten Jahren hierher gezogen sind, was die damals vorhatten“, sagt Götz Burda, Sprecher der Initiative, die sich derzeit auflöst. Die schönen kleinen Häuschen, über die sich Besucher und Anwohner des Ostertorviertels so freuen, wären abgerissen worden, wenn die SPD-Fraktion 1973 nicht doch noch gegen den Bau der so genannten Mozarttrasse gestimmt hätte, erinnert Burda. 26 Stockwerke sollte das Hochhaus haben, das an der Stelle gebaut werden sollte, wo er jetzt wohnt, in der Weberstraße. „Ein Wahnsinn“, sagt Burda. „Vor allem vor dem Hintergrund, dass sie in Tenever die Hochhäuser jetzt wieder abreißen.“
Genaue Informationen über das Ausmaß der damaligen Pläne sollen auch auf der Gedenktafel nachzulesen sein, sagt Burda. Etwa 2,50 Meter hoch werde das Mini-Denkmal sein und auf dem kleinen namenlosen Platz vor dem Eingang zum Kubo beim Paulskloster stehen. Der Beirat Mitte hat ein Papp-Modell gesehen und dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Bezahlen wollen es die Noch-Mitglieder des Initiativkreises aus übrig gebliebenen Spendenmitteln. Diese hatten sie eingeworben, als sie gegen Bescheide der Stadt Bremen geklagt hatten. Diese verlangte in den 90er Jahren eine Sanierungsabgabe von Hausbesitzern, deren Immobilien im Mozartstrassengebiet lag. Die Sanierungsmillionen seien nur deshalb notwendig gewesen, weil die Stadt über Jahrzehnte das Gebiet verfallen ließ – in der Annahme, es würde ohnehin abgerissen, argumentierte der Initiativkreis. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum einige Hausbesitzer belangt worden seien und andere nicht, so Burda. Er schätze, dass etwa 150 von 1.000 Grundstückseigentümern betroffen gewesen seien, einige hätten bis zu 5.000 Euro bezahlen müssen, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Musterprozess der Stadt recht gegeben hatte. eib