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Archiv-Artikel

Grundrechte für Kinder dringlich

BERLIN afp ■ Die Kinderkommission des Bundestags dringt auf eine Verfassungsänderung zur Stärkung der Kinderrechte. Kinder und Jugendliche müssten endlich einklagbare Grundrechte erhalten, sagte die Vorsitzende des fünfköpfigen Gremiums, Miriam Gruß (FDP). Dazu gehöre etwa das Recht auf Gesundheit. Nach den Vorstellungen der Kommission soll zum Beispiel in den Artikel 6 GG eingefügt werden: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen“. Einer Verfassungsänderung müssen wenigstens zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. Die Stimmen der großen Koalition allein genügen dafür nicht. Bei der Union gibt es zudem verfassungsrechtliche Bedenken.