URTEIL IN HESSEN: Tauben in großen Schwärmen sind Schädlinge
KASSEL | Auf Plätzen in Rom oder Venedig sind sie ein touristische Attraktivität, doch: Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge – allerdings nur, wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten, sei aber nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nach der Verhandlung in Kassel. Geklagt hatte ein Falkner aus Villmar in der Nähe von Limburg. Ein Unternehmen in Rüsselsheim hatte ihn beauftragt, die Taubenplage zu bekämpfen. Der Falkner bekam von zwar keinen Freifahrtschein für das gewerbsmäßige Fangen und Töten der Vögel. Doch die Richter verpflichteten den zuständigen Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann und die Vögel getötet werden dürfen. (dpa)
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