Arbeitsgericht wendet AGG an

ERFURT dpa ■ Eine Lehrerin aus Niedersachsen hat erfolgreich wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geklagt. Das Bundesarbeitsgericht gab ihrer Klage auf einen beamtenähnlichen Vertrag statt. Die Pädagogin hatte argumentiert, ihre männlichen Kollegen an einer Sonderschule hätten solche Verträge. Die Frau unterrichtet seit 1995 an der Schule. Die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen sei durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt, beschieden die höchsten Arbeitsrichter. Der Verein habe zwar erklärt, er könne aus Kostengründen nur eine begrenzte Zahl von Lehrern „beamtenähnlich“ behandeln. Das erklärt aber nach Auffassung der Richter nicht, weshalb die Klägerin nicht in die Auswahl einbezogen wurde. Das AGG ist seit August 2006 in Kraft. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. (Az. 9 AZR 943/06)