DPWV: Auch neue Mietgrenzen unzureichend

Nicht 310 Euro, sondern 357 Euro sind realistisch als Mietobergrenze für eine Single-Miete, sagt der Paritätische

Die Vorschläge des GEWOS-Gutachtens zur Angebung der Mietobergrenzen für Hartz-VI-Empfänger und die von der Senatorin geplante Erhöhung sei „nicht ausreichend“, meint Wolfgang Luz, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV). Sinnvoller wäre es gewesen, das Urteil des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen zur Grundlage zu nehmen. Für einen Alleinstehenden würde dies statt der jetzt vorgeschlagenen 310 Euro eine Erhöhung der Mietobergrenze auf 357,50 Euro bedeuten.

Kritisch wies der Paritätische darauf hin, dass nach dem neuen Vorschlag bei Bedarfsgemeinschaften ab 5 Personen künftig sogar weniger Miete als bisher bezahlt werden soll. Alleinerziehende müssten weiterhin im vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben können, fordert der DPWV, und die bisherigen differenzierten Sondertatbestände (Krankheit, Behinderung, lange Wohndauer) müssten weiterhin erhalten bleiben.

Sinnvoll wäre es gewesen, so Luz, die Ergebnisse des GEWOS-Gutachtens zunächst in einer Anhörung mit Wohlfahrtsverbänden und Arbeitslosenberatungsstellen zu diskutieren. „Über die Umsetzungsvorschläge entscheidet ja erst die Sozialdeputation.“

Auch der Hartz-IV-Regelsatz insgesamt sei zu niedrig, erinnert Luz. Anstelle der seit dem 1. 7. 2007 geltenden 347 Euro müssten nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 415 Euro gewährt werden, auch um die Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln aufzufangen.

Der Bremer Bundestagsabgeordnete der „Linken“ Axel Troost schloss sich den Forderungen des DPWV an und meinte: „Hartz ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz.“ kawe