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Archiv-Artikel

Entscheidung zum Sürücü-Prozess

Rund zweieinhalb Jahre nach dem „Ehrenmord“ an der 23-jährigen Hatun Sürücü verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Leipzig über eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach der Verurteilung des jüngsten Bruders, Ayhan, im April 2006 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten und dem Freispruch für zwei weitere Brüder aus Mangel an Beweisen hatte die Berliner Staatsanwaltschaft Revision beantragt. Folgt das Gericht dem Antrag, müsste der Prozess gegen die Brüder Alpaslan und Mutlu Sürücü vor dem Berliner Landgericht erneut aufgerollt werden. Laut Medienberichten halten sich die beiden derzeit in der Türkei auf. Während Alpaslan nach Angaben der Innenverwaltung keine Aufenthaltsgenehmigung hat und für einen neuen Prozess ein Einreisevisum beantragen müsste, hat sein Bruder Mutlu die deutsche Staatsbürgschaft. EPD

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