: Rassismus wird teuer für Vermieter
GERICHTSENTSCHEIDUNG
30.000 Euro erhält eine türkische Familie als Schadenersatz für eine Mieterhöhung aus rassistischem Motiv: Das entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in erster Instanz. Ärgerlich für die Vermieterin, die „Elfte emc asset management GmbH & Co. KG“ und ihren Geschäftsführer Frank Fitzke. Sie müssen ihre Wohnungen in Zukunft auch an Türken vermieten, wenn sie nicht weitere Verurteilungen riskieren wollen. Oder sie versuchen, in die nächste Instanz zu gehen und doch noch ihr Recht auf Rassismus einzuklagen.
Der Fall: In einer Anlage mit 44 Wohnungen hatte das Unternehmen die Mieten für drei Mieter arabischer und türkischer Herkunft wesentlich stärker erhöht als für alle anderen Mieter. Außerdem ließen sie in frei werdende Wohnungen nur europäische Mieter einziehen und keine türkischen oder arabischen. In dem Urteil heißt es: „Die damit vermittelte krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit greift als erheblich verletzend in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts ein. Es wird so nicht nur deutsches Verfassungsrecht verletzt, sondern auch tragende europäische Rechtsgrundsätze.“
Nur selten lässt sich eine Ungleichbehandlung vor Gericht für die Mieter so klar nachweisen wie in diesem Fall. Dabei ist Rassismus unter Vermietern weit verbreitet, wie eine Untersuchung aus dem Jahr 2008 zeigt. Emsal Kilic hatte sich im Rahmen ihrer Diplomarbeit 2.000-mal um Wohnungen beworben – abwechselnd mit deutsch und türkisch klingendem Namen. In Wilmersdorf war die Ausgrenzung besonders deutlich: Positive Antworten schickten die Vermieter ausschließlich an die deutsch klingenden Bewerber, nie an die türkischen. Sogar in Neukölln war die Antwortquote nicht ganz ausgeglichen, und mit einem türkischen Namen gab es etwas weniger Reaktionen. Ein deutscher Name ist eben nach wie vor die halbe Miete.
SEBASTIAN HEISER