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Archiv-Artikel

Feinstaub: Senat lobt sich selbst

Die Umweltverwaltung des Senats sieht sich durch das Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in ihren Plänen für eine Umweltzone in der Innenstadt bestätigt. „Wir gehen davon aus, nicht so schnell durch gerichtliche Klagen unter Druck zu kommen“, sagte der Abteilungsleiter Umweltpolitik, Manfred Breitenkamp, gestern. Das Leipziger Gericht hatte am Vortag den Kommunen auferlegt, Bewohner an stark befahrenen Straßen vor Feinstaub zu schützen, auch durch Fahrverbote. Wenn noch keine Aktionspläne mit konkreten Handlungsanweisungen vorliegen, haben die Bürger auch Anspruch auf Sofortmaßnahmen. Nach dem Berliner Aktionsplan dürfen vom 1. Januar 2008 an nur noch Autos innerhalb des S-Bahn-Rings fahren, die mindestens die rote Plakette der Schadstoffgruppe 2 aufgeklebt haben. Für sowohl rund 86.000 Dieselfahrzeuge als auch Benziner ohne geregelten Katalysator gilt dann ein komplettes Fahrverbot in der Innenstadt. DPA