Arbeitslosengeld: Karlsruhe ist gefragt

BERLIN afp ■ Die drastische Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld ist nach Überzeugung des Sozialgerichts (SG) Berlin verfassungswidrig. Wie das Gericht gestern mitteilte, hält es zumindest eine Übergangsregelung für erforderlich und hat daher zwei Fälle dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. (Az: S 56 AL 1629/06 und 2259/06). Früher wurde das normale Arbeitslosengeld für bis zu 32 Monate gezahlt. Die umstrittenen Kürzungen im Rahmen des Hartz-III-Gesetzes traten im Februar 2006 in Kraft. Danach bekommen ältere Arbeitslose über 55 Jahre noch 18 Monate, alle übrigen nur noch zwölf Monate Arbeitslosengeld. Das SG Berlin wies nun darauf hin, dass das Arbeitslosengeld I eine mit eigenen Beiträgen erworbene Versicherungsleistung ist. Daher sei es „durch das Grundrecht auf Eigentum geschützt“.