: Honorare ohne Gegenleistung
HSH NORDBANK Kündigung des Ex-Chefjuristen ist rechtmäßig. Fragwürdige Zahlungen und dubiose Aufträge für Gutachten sind Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten, befindet das Arbeitsgericht
Die HSH Nordbank hat ihrem früheren Chefjuristen Wolfgang Gößmann zu Recht die Kündigung ausgesprochen. Das Hamburger Arbeitsgericht wies am Mittwoch eine Kündigungsschutzklage Gößmanns ab. Die Vorwürfe der Bank gegen ihn seien berechtigt, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar, urteilte die Kammer unter dem Vorsitz der Arbeitsrichterin Ulrike Höppner. Die Berufung beim Landesarbeitsgericht ist jedoch möglich.
Die HSH Nordbank hatte Gößmann im März 2011 fristgerecht zum 30. September gekündigt, weil sie den Verdacht der Untreue oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen als gegeben ansah. Die Bank begründete die Kündigung unter anderem mit einer fragwürdigen Zahlung von 3,5 Millionen Euro an die mittlerweile insolvente Sicherheitsfirma Prevent. Gößmann habe „dadurch gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, dass er Erfolgshonorare in siebenstelliger Höhe an die Prevent AG freigegeben hat, ohne die Voraussetzungen für die Freigabe zu prüfen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Bank zahlte nach einem Zwischenerfolg in einem mit Hilfe von Prevent geführten Rechtsstreit, den sie aber am Ende verlor.
Ähnlich dubios soll die Vergabe eines Gutachtens an eine österreicherische Steuerberatungsfirma gewesen sein. Die Bank bezahlte dafür 1,6 Millionen Euro, doch das Gutachten sei „nicht werthaltig“ gewesen, wurde nicht gelesen und offenkundig nicht gebraucht. Keiner der führenden Manager in der Bank will die kleine Kanzlei ausgesucht haben; die Auftragsvergabe soll ein Vorstand zwischen Tür und Angel auf Betreiben Gößmanns abgezeichnet haben.
Gößmann und Prevent sind auch in die Fälle der unrechtmäßigen Kündigung des ehemaligen HSH-Vorstands Frank Roth sowie des früheren Leiters der New Yorker Niederlassung der Bank verwickelt. Eine juristische Klärung dieser Affären steht noch aus; mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln. (dpa/taz)