: Keine Zusammenführung
BLEIBERECHT Die Familie der in die Türkei abgeschobenen Kurdin Gazale Salame bleibt weiter getrennt
Die Familie der vor sechseinhalb Jahren in die Türkei abgeschobenen Kurdin Gazale Salame bleibt weiter getrennt. Der Landkreis Hildesheim hält eine Zusammenführung in Deutschland „zurzeit“ für ausgeschlossen.
Die Behörde geht weiter von einer türkischen Herkunft von Salames Ehemann Ahmed Siala aus. Mit der Begründung, er stamme von türkischen Vorfahren ab und habe daher zu Unrecht ein Bleiberecht als libanesischer Bürgerkriegsflüchtling erhalten, war Siala 2001 die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden. Die schwangere Salame und eine einjährige Tochter wurden abgeschoben. Der Landkreis hatte die Abschiebung damit begründet, Salame habe bei ihrer Einreise – da war sie sieben Jahre alt – falsche Angaben über ihre Identität gemacht. Siala und zwei ältere Kinder werden geduldet.
Unterstützer hatten vor einigen Wochen ein DNA-Gutachten präsentiert, das eine türkische Abstammung Sialas in Frage stellt. Nach Auffassung des Landkreises bestätigt es jedoch die Verwandtschaft zwischen Sialas Vater und einer in türkischen Registern erfassten Person: „Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Halbbruder oder Neffen des Vaters handelt, liegt bei 99,68 Prozent.“ Zudem rügt der Landkreis fehlende Integrationsbemühungen Sialas. Es sei ihm weder gelungen, straffrei zu bleiben, noch ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften.
Aus Sicht des Flüchtlingsrates ist das „Stammtischniveau“. Siala sei vor fünf Jahren wegen Schlachtens ohne vorherige Lebendbeschau durch einen Veterinär verurteilt worden. Auch sei er erst durch den Entzug seiner Aufenthaltserlaubnis erwerbslos geworden. Seit einiger Zeit erwirtschafte er aber seinen Lebensunterhalt selbstständig. Salame hat nach Bekanntwerden der Landkreis-Entscheidung Unterstützern zufolge einen Zusammenbruch erlitten. RP