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Archiv-Artikel

Ein Amtsverlust mit Folgen

Nordenham ist seinen Bürgermeister los: Mehr als 9.000 Wahlberechtigte befürworteten am Sonntag den Abgang von Georg Raffetseder (CDU) – bei 629 Gegenstimmen. Wie hoch das Lehrgeld für die Stadt ausfällt, ist noch ungewiss

Von bes

Georg Raffetseder (CDU) ist abgewählt. Nur 629 NordenhamerInnen stimmten am Sonntag gegen eine Entfernung des wegen Bestechlichkeit vom Landgericht Oldenburg verurteilten Bürgermeisters aus dem Amt. Mit „Ja“ votierten deutlich über 9.000 BürgerInnen – fast die Hälfte der Wahlberechtigten. Benötigt wurde eine Zustimmung von mindestens 25 Prozent.

Damit können sich die BürgerInnen der Industriestadt bei der Landtagswahl im Januar auch für ein neues Stadtoberhaupt entscheiden. Noch unklar ist allerdings, ob sich die politischen Kräfte nach dem Raffetseder-Debakel auf einen gemeinsamen Kandidaten verständigen. Vor der Abwahl hat lediglich die parteilose Amtsgerichts-Direktorin Claudia Nolte-Schwarting erklärt, antreten zu wollen. „Aus meiner Sicht war es wichtig, diese Abwahl-Veranstaltung auch mit einer Perspektive für die Zukunft zu verbinden“, begründete die Juristin ihre frühzeitige Bewerbung. Sie habe Lust auf diese Aufgabe, so Nolte-Schwarting zur taz. Auch habe sie „als Richterin gelernt mit Streit umzugehen – dem hiesigen Klüngel gehöre ich nicht an“.

Nordenham ist seit jeher SPD-Hochburg. Schon der Erfolg des auswärtigen Raffetseder im Jahr 2003 war als Ausdruck der Unzufriedenheit mit einer zu einseitig parteibestimmten städtischen Personalpolitik gedeutet worden. Dem Vernehmen nach plant die SPD aber, den Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft als eigenen Kandidaten zu benennen.

Während Raffetseders Abwahl die Stadt mittelfristig manövrierfähig macht, steht die Höhe des zu zahlenden Lehrgeldes nicht fest: Der Ex-Bürgermeister hat bis zum Ende der Wahlperiode Anspruch auf drei Viertel der Bezüge. Wäre die Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung vor Sonntag rechtskräftig geworden, hätte sie den sofortigen Verlust der Zahlungen bedeutet, so sieht es das Beamtenrecht vor. Allerdings ist der Revisions-Antrag noch anhängig – und Raffetseder hat aufgehört, Wahlbeamter zu sein. Damit ist laut seinem Verteidiger Dietrich Hartwich unklar, ob die Sanktion nach Beamtenrecht auf seinen Mandanten anwendbar bleibt. Man könne „einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen“, so Hartwich.

Spekulationen, denen das niedersächsische Finanzministerium energisch widerspricht. Der neue Status sei einem vorgezogenen Ruhestand vergleichbar, sagt eine Sprecherin. „Auch da gilt, dass mit Erlangung der Rechtskraft der Anspruch auf Bezüge erlischt.“ bes