: VERBOTEN
Guten Tag, meine Damen und Herren! Wer seinem Vorgesetzten ein „beschissenes Wochenende“ wünscht, darf abgemahnt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) in Mainz. Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, ob die darin liegende Beleidigung auch strafrechtlich relevant ist. Denn zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Mitarbeiters gehöre es, respektvoll mit Kollegen umzugehen. Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz auf und wies die Klage eines Betriebsratsvorsitzenden ab. verboten wünscht den Richtern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) in Mainz ein verfickt schönes Wochenende!