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Bundesrat winkt alles durch

GESETZE Bundesrat stimmt Stasiunterlagengesetz sowie Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu

BERLIN afp/rtr | Der Bundesrat hat am Freitag die Novelle des Stasiunterlagengesetzes gebilligt, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert und der Ernennung des Generalbundesanwalts zugestimmt.

Die 45 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in der Bundesbehörde des Aktenbeauftragten Roland Jahn können nun gegen ihren Willen versetzt werden. Mit der Reform des Gesetzes werden zudem die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst verlängert und ausgeweitet. In Jahns Behörde arbeiten derzeit noch 45 frühere Stasi-Leute, die der Bundesbeauftragte loswerden möchte. Eine Versetzung gegen deren Willen gilt aber juristisch als nicht unproblematisch. Auch die Bundesregierung hatte Bedenken gegen die jetzt beschlossene Regelung angemeldet. Festgelegt ist in der Novelle auch, dass künftig keine ehemaligen hauptamtlichen oder inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter bei Jahn mehr eingestellt werden können. Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst sollen nun bis 2019 möglich sein, ohne Verlängerung wären sie zum Jahresende ausgelaufen. Wieder ausgeweitet wird der vor einigen Jahren eingeschränkte Kreis der Mitarbeiter, die überprüft werden können. Zudem wird die Akteneinsicht vereinfacht, und zwar für Angehörige von Verstorbenen sowie für wissenschaftliche Zwecke.

Außerdem hat der Bundesrat eine erste Weichenstellung dafür beschlossen, dass es ausländische Fachkräfte künftig leichter haben, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Bis zu 300.000 in Deutschland lebende Ausländer sollen davon profitieren, dass die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsausbildung erleichtert wird. Einen zweiten Schritt könnten am Sonntag die Koalitionsspitzen von Union und FDP machen. Sie ringen seit langem darum, die Hürden für die Zuwanderung von Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Staaten zu verringern. Im Gespräch ist, dass sie ab einem Jahresgehalt von 44.000 Euro ein Aufenthaltsrecht bekommen sollen. Bisher müssen sie ein Jahreseinkommen von mindestens 66.000 Euro erreichen.

Auch die Ernennung des Celler Juristen Harald Range zum neuen Generalbundesanwalt ist beschlossene Sache. Der Bundesrat stimmte der Personalie einstimmig zu – das Kabinett hatte bereits grünes Licht gegeben. Range soll am 17. November in sein Amt eingeführt werden. Ursprünglich wollte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl für den Posten. Die Wahl platzte aber nach einer Debatte über Schmalzls fachliche Eignung.

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