Samenspende

■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende Januar entschieden, dass nicht nur erwachsene Kinder, die aus einer Samenspende entstanden sind, ein Recht darauf haben zu erfahren, wer der Spender ist. Das dürfen jetzt schon minderjährige Spenderkinder. „Ein Mindestalter ist nicht erforderlich“, entschied der BGH in Karlsruhe.

■ Geklagt hatten zwei 12 und 17 Jahre alte Mädchen. Jetzt können Minderjährige über ihre gesetzlichen Vertreter – meist die Eltern – die Daten anfordern. Die können entscheiden, wann die Kinder die Daten bekommen. (sis)