piwik no script img

Karlsruhe prüft Wahlhürde

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Rechtmäßigkeit der Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen. Der Zweite Senat verhandelte gestern über die Klage der Grünen gegen die Sperrklausel in den Kreisen und Gemeinden von Schleswig-Holstein. Darin sehen sie die im Grundgesetz geschützte Gleichheit der Wahl und Chancengleichheit der Parteien verletzt. Der Organklage schloss sich die Linkspartei an. Mit einer Entscheidung wird im nächsten Jahr gerechnet. Die Kläger wiesen darauf hin, dass bis auf Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland alle Flächenländer die Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen abgeschafft haben, ohne dass es zur befürchteten Handlungsunfähigkeit durch den Einzug kleinerer Parteien gekommen wäre.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen