SCHÄCHTEN
: Schlachter zahlen Geldauflage

In einem Strafverfahren wegen rituellen Schlachtens ohne Betäubung sind in Buxtehude ein muslimischer Schlachter und sein Chef wegen Tierquälerei verurteilt worden. Der Schlachter, der zunächst Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, muss eine Geldauflage von 1.500 Euro bezahlen, teilte das Amtsgericht Buxtehude am Montag mit. Der Besitzer der Schlachterei hatte bereits einen Strafbefehl über 2500 Euro akzeptiert. Die beiden Männer waren von Tierschützern angezeigt worden. Mit der Auflage wurde ein Prozess vermieden. (dpa)