Ein Schritt weiter in Richtung NPD-Verbot
PARTEIEN Innenminister von Bund und Ländern streben ein Verbot der rechtsextremen NPD an – aber für einen neuen Verbotsantrag müssen V-Leute abgeschaltet und muss belastendes Material gesammelt werden
Ein erster Schritt könnte es sein, die NPD von der Parteienfinanzierung abzuschneiden
VON WOLF SCHMIDT
UND EVA VÖLPEL
WIESBADEN taz | Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die NPD verbieten – aber nur, wenn das auch ganz sicher gelingt. Nun soll eine Arbeitsgruppe Kriterien dafür festlegen, wie ein neuer Verbotsanlauf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten hohen Hürden überwinden kann.
Es wird vor allem auch darum gehen, in welchem Umfang V-Leute des Verfassungsschutzes abgeschaltet werden müssen. Ab Januar soll dann Material für einen neuen Verbotsantrag gesammelt werden. Man strebe „ein erfolgreiches NPD-Verbot“ an, heißt es im Beschluss der Innenministerkonferenz bewusst mehrdeutig.
Nachdem vergangene Woche der Ex-NPD-Vizechef von Thüringen festgenommen wurde, weil er den Terroristen vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) eine Waffe beschafft haben soll, war Tempo in die Diskussion über ein Verbot der rechtsextremen Partei gekommen. Auch andere mutmaßliche Helfer des NSU hatten enge Kontakte zu Kadern der NPD und deren Jugendorganisation JN.
Man müsse nun abwarten, welche weiteren Verbindungen noch ans Licht kämen, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Sollte sich herausstellen, dass der NSU eine Art militanter Arm der NPD war, sei die Lage eindeutiger. Das geben die bisherigen Ermittlungen allerdings nicht her. Unabhängig davon wolle man nun Belege dafür sammeln, dass die NPD aggressiv gegen die demokratische Grundordnung vorgehe, so Friedrich.
Die SPD-Länder hätten sich ein klares Votum für ein sofortiges NPD-Verbotsverfahren gewünscht. Allerdings hätten die Innenminister dieses ohnehin nur empfehlen können. Beantragen kann ein Verbot am Ende nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Wie lange ein solches Verfahren dauern würde, schätzen die Innenminister sehr unterschiedlich ein.
Manche Innenminister glauben, schon in 1 bis 2 Jahren könnte die Partei verboten sein, andere rechnen mit bis zu 5 Jahren. Und wiederum andere halten das Risiko, noch einmal wie 2003 in Karlsruhe zu scheitern, nach wie vor für hoch.
Bremser waren auf der Innenministerkonferenz in Wiesbaden vor allem Boris Rhein (CDU) aus Hessen und sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann (CDU). Letzterer schlägt vor, die NPD in einem ersten Schritt von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschneiden. Knapp 1,2 Millionen Euro hat die Partei allein 2010 bekommen. Aber auch das ist nicht so einfach, die meisten anderen Länder unterstützen die Idee nicht. Auch wenn das Thema Rechtsextremismus die Innenministerkonferenz dominierte, gab es doch konkrete Beschlüsse zu anderen Themen. So kündigte der Bundesinnenminister an, dass Deutschland in den nächsten drei Jahren in Zusammenarbeit mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk 900 Flüchtlinge aufnehmen wird, vor allem aus Nordafrika.
Beim Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge gab es zwischen den Innenministern dagegen nur einen kleinen Kompromiss. In den vergangenen Jahren hatten einige zehntausend Geduldete nur ein „Aufenthaltsrecht auf Probe“ erhalten, für das die Frist per Stichtag Ende des Jahres ausläuft. Die Innenminister einigten sich darauf, das Probeaufenthaltsrecht für diejenigen zu verlängern, die sich um die „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen“ und eine „günstige Integrationsprognose“ haben. Der Vorschlag des rot-grün regierten Rheinland-Pfalz, eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung einzuführen, die mehr Geduldete begünstigen würde, wurde von mehreren Unionsministern abgelehnt.
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