DocMorris gewinnt Etappe

KARLSRUHE dpa/ap ■ Die Versandapotheke DocMorris erzielt im Streit um den Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Etappensieg: Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf, das den Arzneiversand aus den Niederlanden untersagt hatte. Das Berufungsgericht muss nun erneut prüfen, ob die Internetapotheke Sicherheitsstandards beachtet, die dem deutschen Niveau entsprechen. DocMorris gehört mehrheitlich zum Stuttgarter Pharmahändler Celesio. Dem verhandelten Fall liegt eine Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbands zugrunde, dem die Berliner Richter 2004 zunächst recht gegeben hatten. Sie waren zu dem Ergebnis gekommen, dass der von DocMorris bis 2001 betriebene Versand von verschreibungspflichtigen Arzneien rechts- und wettbewerbswidrig gewesen sei.