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eBay-Angebote sind verbindlich

OLDENBURG dpa ■ Wer Besitztümer im Internet bei eBay anbietet, darf es sich nicht plötzlich anders überlegen. Denn bereits mit der Offerte entsteht ein Kaufvertrag. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Ein Mann aus dem Emsland hatte ein Auto mit einem Startpreis von 1 Euro bei eBay offeriert. Der Wert des Wagens lag bei 7.000 Euro. Als Frist hatte der Mann zwei Wochen genannt. Nach einer Woche beendete er die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bayer mit 4.550 Euro den höchsten Preis geboten. Als der Verkäufer das Auto nicht ausliefern wollte, klagte der Bayer erfolgreich auf den Gewinn, der sich zwischen seinem Gebot und dem Verkehrswert des Autos ergeben hätte.

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