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WAA–Gegnerin soll Polizisten durch Steinwurf verletzt haben

■ Prozeß vor dem Schwandorfer Amtsgericht gegen Mitarbeiterin des Altenschwander Anti–WAA–Büros / Schon in der Anklageschrift Haftstrafe aus „präventiven Gründen“ gefordert

Schwandorf (taz) - Im Verfahren gegen Chris M., eine Mitarbeiterin des Altenschwander Anti–WAA–Büros, forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Schwandorfer Amtsgericht bereits in der Anklageschrift noch vor dem Ende der Beweiserhebung „aus generalpräventiven Gründen“ eine Haftstrafe. Damit werde eine harte Linie eingeschlagen, um gezielt die Arbeit des In fo–Büros zu treffen, kommentierten Prozeßbesucher diese ungewöhnliche Vorgehensweise. Der 24jährigen WAA–Gegnerin, die seit dem 22. Januar vor Gericht steht, wird vorgeworfen, am 20.4.86 einen Polizisten durch einen Steinwurf verletzt zu haben. Ein von den Rechtsanwälten eingebrachter Antrag, das Verfahren wegen Beweisschwierigkeiten einzustellen, wurde vom Vorsitzenden des Schöffengerichts, Dr. Hellenschmidt, am Montag verworfen. Nach zwei Verhandlungstagen im überfüllten Schwandorfer Amtsgericht ist der Ausgang des Verfahrens noch nicht abzusehen. Einen „faustgroßen Stein“ soll die Angeklagte geworfen haben und dabei einen Beamten am rechten Schlüsselbein so verletzt haben, daß er sich anschließend vier Wochen krank melden mußte. Der Vorfall ereignete sich, so Staatsanwalt Ruderisch, bei einem Sonntagsspaziergang am Bauzaun der geplanten WAA am späten Nachmittag, nachdem mehrere Demonstranten Polizisten am Bauzaun eingekreist und festgehalten hatten. Anschließend habe die Beschuldigte in der Menge der Demonstranten untertauchen können. Am 25.4. wurde sie dann zufällig an einer Tankstelle von einem der Beamten wiedererkannnt und festgenommen. Vor Gericht behauptete lediglich der vom Stein getroffene Bereitschaftspolizist, die Angeklagte als Werferin identifizieren zu können. An ihren roten Haaren und der punkigen Frisur will er sie wiedererkannt haben. Auch sei sie ihm wiederholt im Taxöldener Forst aufgefallen, „solche Gesichter merkt man sich“. Acht weitere Polizeizeugen konnten dies vor Gericht aus eigener Wahrnehmung nicht bestätigen. Weiter gaben sie an, ihre Vernehmungsniederschriften vor Prozeßbeginn nochmals gelesen und sich „abgesprochen“ zu haben. Das Verfahren wird am 12. Februar um 13.30 Uhr fortgesetzt. wg.

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