: WAA–Volksbegehren wird geprüft Verfassungsbeschwerde eingelegt
München (ap) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am 14. August entscheiden, ob die Bevölkerung des Freistaats zur Entscheidung über den Bau der umstrittenen atomaren Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf aufgerufen wird. Das bayerische Innenministerium hatte den Verfassungsrichtern einen von rund 41.000 Stimmberechtigten unterzeichneten Antrag auf ein Volksbegehren über einen Gesetzentwurf zum Standort kerntechnischer Anlagen zur Prüfung vorgelegt. Nach der am Freitag in mündlicher Verhandlung vorgetragenen Auffassung des Ministeriums sind die Voraussetzungen für ein Volksbegehren nicht gegeben. Dem Land Bayern fehle für den Erlaß des vorgeschlagenen Gesetzes die Kompetenz. Der Gesetzentwurf beziehe sich auf die Kernenergie und damit auf einen Bereich der Bundesgesetzgebung. Diese Argumentation hatte bereits vor zwei Jahren in einem Popularklageverfahren gegen die Wackersdorfer Anlage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zum Erfolg geführt. Die Klage war damals abgewiesen worden. Die Initiatoren des Volksbegehrens von der Unabhängigen Bürgerinitiative gegen Wackersdorf sind hingegen der Auffassung, ein bayerisches Gesetz über die Standorte atomarer Anlagen verstoße nicht gegen Bundesgesetze. Drei Anlieger des Baugeländes in Wackersdorf legten unterdessen verfassungsrechtliche Beschwerde gegen den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage ein. Die Beschwerde richtet sich gegen die Baugenehmigung des Brennelemente–Eingangslagers.
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