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D O K U M E N T A T I O N Arbeitsförderung geändert

■ Am 1.Januar 1988 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, zum Beispiel beim Arbeitsförderungsgesetz

Arbeitsmarktpolitik: - Unternehmen, die Arbeitslose ab 50 Jahre einstellen, können bis zu acht Jahre lang einen Lohnkostenzuschuß von 75 Prozent erhalten; - Arbeitslose, die eine selbständige Existenz gründen, bekommen sechs Monate steuerfreies Überbrückungsgeld (bisher drei Monate); - Kurzarbeitergeld wird auch dann gezahlt, wenn der Arbeitsausfall auch, aber nicht überwiegend auf branchen– oder betriebsübliche beziehungsweise saisonbedingte Gründe zurückzuführen ist. Teilzeitkräfte mit einer Arbeitszeit von weniger als 33 Wochenstunden erhalten anteilig Kurzarbeitergeld; - die Sprachförderung von Aussiedlern, Asylanten und Kontingentflüchtlingen wird von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlt, die maximale Förderungsdauer von acht auf zehn Monate verlängert; - Stellenangebote und -gesuche können in Rundfunk und Fernsehen oder über Bildschirmtext veröffentlicht werden.; - das Arbeitslosengeld kann nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate (bisher drei) berechnet werden, wenn die Entlohnung kurz vor der Entlassung ungewöhnlich anstieg; - die Arbeitsämter können Betriebe bei Mißbrauchsverdacht stärker überprüfen; - Schüler und Studenten haben nur dann Anspruch auf Unterstützung vom Arbeitsamt, wenn sie nicht nur für studententypische Jobs zur Verfügung stehen; - die Grenze für kurzzeitige Beschäftigung wird von 19 auf 18 Wochenstunden gesenkt. Dadurch bleibt vielen Teilzeitbeschäftigten der Schutz der Arbeitslosenversicherung erhalten; - Arbeitslose, die keine Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen, müssen ihr Vermittlungsgesuch alle drei Monate ausdrücklich erneuern. Erziehungsurlaub: - Das seit 1986 gewährte Erziehungsgeld bei Erziehungsurlaub wird ein volles Jahr statt bisher zehn Monate gezahlt. Europa–Paß: - Wer nach dem 1.Januar einen neuen Paß beantragt, bekommt den neuen weinroten Europa– paß. Das Reisedokument kostet 30 Mark, ist maschinenlesbar und angeblich fälschungssicher, und wird, wie der seit einigen Monaten ausgegebene Personalausweis, künftig zentral in der Berliner Bundesdruckerei hergestellt. Es muß mit Wartezeiten von sechs Wochen gerechnet werden. dpa

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