: Pause beim Beratungsgesetz
Pause beim Beratungsgesetz
Bonn (taz/ap) - Die Verabschiedung des Entwurfs für ein Beratungsgesetz zum Paragraphen 218 wird heute nicht mehr im Kabinett beschlossen werden. Bundeskanzler Kohl sagte gestern in Bonn, er habe das Thema von der Tagesordnung der Kabinettssitzung abgesetzt. In Bonner Kreisen gilt damit als unwahrscheinlich, daß das Beratungsgesetz überhaupt noch vor der Sommerpause das Kabinett passiert. Die Vorsitzende der CSU-Frauenunion Ursula Männle erklärte, daß sie sogar das Scheitern des Gesetzentwurfes insgesamt für möglich halte. Männle kritisierte in einem Interview des Saarländischen Rundfunks die fehlende Kompromißbereitschaft der FDP. Rita Süßmuth erklärte dagegen, es gehe bei den Auseinandersetzungen nicht darum, wer wieviel nachgebe. Es müsse Ziel sein, gemeinsam zum Ziel zu kommen. Strittiger Punkt innerhalb der Koalition ist nach wie vor die von Bayern geforderte räumliche und personelle Trennung von Beratung und Indikation, wie sie in Bayern bereits gesetzlich festgelegt ist.
Die SPD will dem von der Koalition geplanten Beratungsgesetz zum Abtreibungsparagraphen 218 ein eigenes Programm entgegenstellen, das für schwangere Frauen und junge Mütter in Notlagen Hilfen mit Rechtsanspruch vorsieht. Das Sofortprogramm, das der SPD-Fraktion am Dienstag in Bonn zur Verabschiedung vorlag, soll „typische materielle Konfliktsituationen, die durch Schwangerschaft oder die Geburt eines Kindes ausgelöst werden“, auffangen oder entschärfen. oto
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