: WAA-Anwälte geschaßt
Bund Naturschutz Bayern entzieht Rechtsanwälten Sailer und Baumann das Mandat / Querelen um Sailers Alleingang / Baumann vertritt weiter Oberpfälzer BIs ■ Von Bernd Siegler
Neunburg vorm Wald (taz) - Der Bund Naturschutz (BN), die bayerische Sektion des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND), hat die beiden renommierten Rechtsanwälte Wolfgang Baumann aus Würzburg und Christian Sailer aus München von ihrem Mandat entbunden, den BN beim WAA-Erörterungstermin in Neunburg vorm Wald zu vertreten. Damit zog die in Bayern 80.000 Mitglieder starke Organisation die Konsequenz aus Konflikten zwischen den Rechtsbeiständen und daraus resultierenden Spannungen zwischen dem BN und den Oberpfälzer Bürgerinitiativen. Baumann vertritt weiterhin die Oberpfälzer BIs und Salzburg, während Sailer für Greenpeace und Vorarlberg arbeitet. Hubert Weiger, Vorstandsmitglied des BN, erklärte, daß der spektakuläre Schritt des Bund Naturschutzes keine Vorentscheidung für das weitere juristische Vorgehen gegen die WAA sei. Er befürchtet auch keine negativen Auswirkungen auf den Fortgang des Erörterungstermins. Für die Schwandorfer BI bedauerte es Irene Maria Sturms die Entpflichtung Baumanns durch den BN sehr. Ihrer Meinung nach gebe es „in Sachen WAA keinen Besseren“.
Mit der Verpflichtung der beiden Anwälte wollte der Bund Naturschutz, so Weiger, ursprünglich die „ideale Klammer“ zwischen den verschiedensten Einwendergruppierungen sein. Weiger gab zu, daß dieser Versuch des BN „gescheitert ist“. Der interne Konflikt innerhalb der Einwenderseite war schon am ersten Tag des Erörterungstermins deutlich geworden. Umstritten war damals, ob der Antrag von Sailer, den bayerischen TÜV als Gutachter aus dem weiteren Verfahren auszuschließen, nach der erwarteten Ablehnung auch die Gerichte beschäftigen sollte. Die Gegner dieser Vorgehensweise, darunter auch Baumann, befürchteten schwerwiegende Nachteile für die Einwenderseite, da bei einem negativem Ausgang das Umweltministerium gerichtlich bestätigt bekommt, unbefangen zu sein. Zudem hielt Baumann es für falsch, während des Erörterungstermins negative gerichtliche Entscheidungen zu provozieren. Sailer zog trotzdem unabgesprochen mit seinem Antrag vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und schließlich zum Fortsetzung auf Seite 2
Siehe auch Reportage auf Seite 5
Bundesverfassungsgericht. Zusätzlich beantragte er die Aussetzung der Erörterung bis zur Entscheidung über den Antrag. Sailers Anträge wurden jeweils abgewiesen.
Den vorläufigen Höhepunkt erlebten die internen Auseinandersetzungen, als Sailer im Alleingang den Physiker Carl Friedrich von Weizsäcker, einen entschiedenen Atomkraftbefürworter, als „objektiven Sachbeistand“ in Neunburg vorstellte. Weizsäcker lehnte dort die WAA zwar wegen mangelndem Schutz gegen Kriegseinwirkung ab, hielt jedoch prinzipiell eine WAA, z.B, wenn sie unterirdisch betrieben wird, für erstrebenswert. Die Einladung Weizsäckers stieß nicht nur bei den anwesenden EinwenderInnen auf Unverständnis. Die Oberpfälzer BIs, Greenpeace und auch Rechtsanwalt Baumann distanzierten sich von Sailers Alleingang. In einem der taz zugespielten Brief, den Baumann am 29. Juli dem BUND- und BN-Vorsitzenden Weinzierl geschickt hat, sprach Baumann in Zusammenhang mit Sailers Aktion von „verheerenden Wirkungen“ für das Arbeitsklima auf der Einwenderseite . Baumann wirft Sailer vor, nahezu alle vorher getroffenen Absprachen gebrochen zu haben. Baumann endet sein Schreiben mit der Bitte an den BN, „dafür Sorge zu tragen, daß der Kollege Sailer der mündlichen Verhandlungen im Weiteren fernbleibt“.
Weil beide Anwälte unabhängig voneinander stark im Bund Naturschutz verankert sind, habe der BN, so Weiger, beide von ihrem Amt entbunden. Von allen zur Verfügung stehenden Mitteln sei dies „noch das kleinste Übel gewesen“. Sailer sitzt im Beirat des BN und ist Sprecher des Arbeitskreises Recht des BUND. Zudem ist Baumann seit Jahren der Anwalt der Oberpfälzer BIs gegen die WAA. Der BN wollte vor allem vermeiden, daß sich der Konflikt um Sailers Alleingänge auf das gute Verhältnis zwischen BN und BIs ausweitet.
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