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Für Gerichts-Kämpfe

■ Personalräte juristisch fit gemacht / Broschüre der Angestelltenkammer zum Personalvertretungsgesetz

Wer im Bremer öffentlichen Dienst Personalrat ist, der muß juristisch auf dem Kien sein. Nicht auf den Barrikaden werden Konflikte zwischen Dienstherren und Bediensteten entschieden, sondern vor den Schranken der Gerichte - oder in juristischen Wortgefechten auf den Behördenfluren. Um da die Personalräte noch fitter zu machen, hat die Bremer Angestelltenkammer eine Broschüre herausgegeben: „Leitsätze zum Bremer Personalvertretungsgesetz“.

Das Heft bringt keine theoretischen Erörterungen, sondern dokumentiert, wie bremische und bundesdeutsche Gerichte mit den einzelnen Paragraphen des Gesetzes umgehen. Zu jeder Bestimmung des Gesetzes ist aufgeführt, welche Entscheidungen zu diesem Punkt ergangen sind.

Die Autoren: Zwei Lehrer von

der Hochschule Bremen, Roland Mönch und Ulrich Rohr, und der Präsident des Bremer Sozialgerichts, Ruprecht Großmann, sind die Autoren. Dasselbe Dreigestirn juristischen Sachverstands hat 1979 bereits einen umfangreichen Kommentar zu diesem Gesetz verfaßt. Seitdem, so Großmann gestern vor der Presse, habe es aber neue Entwicklungen in der Rechtssprechung gegeben: Die Gerichte seien dem „radikal mitbestimmungsfreundlichen Gesetz“ nicht immer gefolgt. Obwohl aus dem Gesetz hervorgehe, daß der Dienstherr den Personalrat fragen muß, wenn er einen Untergebenen verwarnen will, hätten die Gerichte das oft verneint.

mw

Die Broschüre gibt es in den Büros der Angestelltenkammer. Für Personalräte unentgeltlich - für alle anderen kostet sie fünf Mark.

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