UNS BAYERN TUT DAS GAR NICHT IMPRÄGNIEREN...

■ Zustände in der bayerischen Justiz - mal von der humorigen Seite

Kennen Sie Bayern? Berge von unten, Kirchen von außen und Gefängnisse von innen. Ja, so ist das! In Bayern gibt es nur drei Kathegorien von Menschen: Solche, die schon einmal eingesperrt waren, solche, die gerade eingesperrt sind und solche, die noch eingesperrt werden. Unter dem Motto: „Wir geben Ihrer Zukunft ein zu Hause“ läßt die bayerische Justiz grüßen und „Hotels“ (FJS-Jargon) wie Stadelheim pochen auf gute, traditionsreiche „Kerkerarbeit: Auf diese Steine können Sie bauen.“

(...) Verhaftet wird, was nicht niet- und nagelfest ist. „Fluchtgefahr“ heißt das große Schlagwort und läßt bayerische Staatsanwälte zu phantasievollen Poeten werden. Ein Reiseprospekt von Neckermann, der bei der Hausdurchsuchung gefunden wird, ein einwandfreier Beweis für die Fluchtgefahr. Und hüten Sie sich, Ihrer Nachbarin zu sagen, daß Sie lieber in südlichen Gefilden wohnen würden. Solche „Wettergespräche“ können gefährlich sein!

In meinem Haftbefehl - ich war alleinerziehender Vater zweier minderjähriger Kinder - stand, „daß zwei Kinder keine ausreichende soziale Bindung sind“. Zwei Kinder nach 13 Ehejahren sind in Bayern einfach zu wenig, das muß man einsehen. Obwohl, mit der Kirche ham's as jetzt a nimmer so. Ein Justizbeamter darf während der Heiligen Messe Kaugummi kauen oder einen Roman lesen.

Doch zurück zum Thema. Haftbefehle werden aber auch ausgestellt, wenn keine Fluchtgefahr besteht, sondern das Gegenteil. So etwas gibt es nicht, meinen Sie? Sehng's, bei uns gehen ja auch Uhren andersherum. Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Da steht ein Iraner am Abflugschalter, um nach Kanada zu reisen. An der Grenze wird er freundlich zwei Tage zuvor „durchgewunken“, also hat er kein Visum. Jetzt wird er verhaftet, „weil er vermutlich die BRD nicht freiwillig verlassen will“. Offensichtlich wissen bayerische Staatsanwälte noch nicht, daß man mit einem Flugzeug wegfliegen kann. Eine Schande ist das, wo doch die Fliegerei dem Landesvater sein Hobby ist. Und es war ja kein „Airbus“, mit dem der Iraner wegfliegen wollte. Also konnte man „mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen, daß der Angeklagte das Land verlassen hätte“. Aber gemäß der bayerischen Lebensart, „kann man dös sehng wia ma wui“. (...)

Beschweren soll man sich, meinen's? Ja sehng's, dös is a so a Sach. Da schreibt doch das Oberlandesgericht: „Dem Beschleunigungsgebot in Sachen Haftbeschwerde wurde damit Rechnung getragen, daß die Ablehnungsbescheide in den Schreibautomat eingegeben wurden und nur noch durch das Datum ergänzt werden müssen. Der Gerichtsinspektor ist berechtigt, selbständig das Datum einzusetzen.“ Toll was?! Sang's bloß mir san koane Hund, wia mir mit der Technik umgehen in Bayern.

Apropos Hund! Also mei Hund, der dat in meiner Zell'n eingeh. Nicht am Fressen. Wissens mei Hund frißt nämlich alles. Na, wega dem Einschluß von 23 Stund. Massentierhaltung ist bei uns zum Glück verboten, aber Massenmenschhaltung ist erlaubt. Wissen's, ganz im Vertrauen, ich lege nämlich nicht täglich ein Ei. Würde ich das tun, dann war dös vielleicht was anders. Aber so! Und Federn, mei Federn, hat mir die Justiz scho lang g'rupft.

Was ma da tun kann? Also uns Bayern kann dös gar nicht „imprägnieren“ oder wia ma do sagt. Aber ich mach's so, wia neulich a Schlagzeile in der Abendzeitung g'sagt hat: „Einfach 'nicht‘ ignorieren“. Ab besten, Sie machen's a so.

A.H., JVA Stadelheim