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Zwischenlager im Atomgesetz

Bundesregierung will jetzt Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente gesetzlich regeln / Umweltministerium: „Rechtsunsicherheit klargestellt“ /Rechtsanwalt verlangt neues Genehmigungsverfahren  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Durch eine geplante Änderung des Atomgesetzes versucht die Bundesregierung, die atomaren Zwischenlager in Gorleben und Ahaus und das im Bau befindliche Eingangslager für die WAA in Wackersdorf im nachhinein zu legalisieren. Wie das Bonner Umweltministerium gestern bestätigte, soll bei den für die Einrichtung des Bundesamtes für Strahlenschutz notwendigen Gesetzesänderungen auch der §6 des Atomgesetzes um einen Artikel ergänzt werden, der dann erstmals die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente regeln würde. Für die „Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe oder kernbrennstoffhaltiger Abfälle in Form von verfestigten und flüssigen Spaltproduktlösungen“ wird mit dem neuen Artikel ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren eingeführt.

Nach Darstellung des Bundesumweltministerium wird mit dieser Ergänzung des Atomgeseztes lediglich „eine Rechtsunsicherheit klargestellt“. Der Hamburger Rechtsanwalt Nikolaus Piontek, der sowohl in der Klage gegen das Zwischenlager Ahaus vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch in Verfahren gegen die Einlagerung von Castor-Behältern in Gorleben tätig ist, bezeichnete gestern demgegenüber die Gesetzesänderung als „Eingeständnis, daß bisher für die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen die Rechtsgrundlage fehlt“. „Diese Auffasung hätten Kläger an den Zwischenlagerstandorten seit sieben Jahren vertreten.“

Die bundesdeutschen Zwischenlager wurden bisher nach einfachem Baurecht errichtet und sollten durch eine „Aufbewahrungsgenehmigung“ nach dem bisherigen §6 des Atomgesetzes betrieben werden. In diesem Paragraphen ist allerdings bisher nur von der „Aufbewahrung von Kernbrennstoffen“, nicht aber von „bestrahlten Kernbrennstoffen“, also abgebrannten Brennelementen die Rede. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren sieht der Paragraph bisher nicht vor. Für Rechtsanwalt Piontek bestätigt die geplante Gesetzesänderung, daß die bisherige Praxis rechtswidrig ist, im Genehmigungsverfahren unbestrahlte Brennelemente, für die der bisherige Paragraph konzipiert war, mit dem Atommüll gleichzusetzen, der in den Zwischenlagern aufbewahrt werden soll.

Die Bundesregierung, so sagte der Rechtsanwalt, müsse nun nach Verabschiedung der Atomgesetznovelle neue Genehmigungsverfahren für Gorleben und Ahaus durchführen.

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