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Disziplinarverfahren gegen Spatz

Zwei Tage nach der Wahl sieht sich der Wilmersdorfer Gesundheitsstadtrat Johannes Spatz (AL) jetzt mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert. Spatz hatte vergangene Woche trotz anderslautender Weisung - Bezirksamtsmitglieder dürfen nach außen keine von den Beschlüssen abweichenden Meinungen vertreten - seine Kritik an einem Beschluß der CDU -Mehrheit im Bezirksamt veröffentlicht. Die Kritik von Spatz bezog sich auf die Kündigung der letzten Mieterin des bezirkseigenen Altenwohnhauses in der Güntzelstraße 4. Der Konflikt um die 80jährige Frau schwelt bereits seit zwei Jahren (die taz berichtete). Das baufällige Gebäude soll innerhalb von drei Jahren umgebaut werden. Die Kündigung zum 30. April wurde von der Behörde damit begründet, daß der geplante Umbau unzumutbar verteuert werde, wenn die Frau nicht ausziehe. In seiner inkriminierten Pressemitteilung sprach Spatz von einem „Höhepunkt einer beispiellosen Kampagne der Unmenschlichkeit“. Spatz zeigte sich gestern von dem Disziplinarverfahren unbeeindruckt. „Der Schlag geht ins Leere“, sagte er zur taz.

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