Schwarz-roter Zweifel

■ Für die CDU ist die geforderte Viertelparität in den Uni-Gremien nicht verhandelbar / Schlechte Aussichten für hochschulpolitische Koalition mit der SPD

In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD mißt die CDU hochschulpolitischen Fragen nach Aussage ihres Sprechers Dietmar Schütze große Bedeutung bei. Schließlich sei „geistiges Know-how“ das einzige Kapital „der rohstoffarmen Bundesrepublik“. Die CDU sieht sich durch die Unruhe an den Unis jedoch nicht dazu veranlaßt, ihre Hochschulpolitik der letzten Jahre grundsätzlich zu überdenken. Allenfalls will sie, so Schütze, mit zusätzlichen Millionen auf die „teilweise durchaus berechtigte Kritik“ der StudentInnen an ihrer Ausbildungssituation reagieren und die schlimmsten Mißstände beseitigen.

Ob es zu einer tragfähigen Zusammenarbeit mit der SPD kommen könne, da habe er jedoch ernsthafte „Zweifel“. Verhandelbar sei für die CDU zwar, ob neben den Professoren die anderen Statusgruppen ein Stimmrecht in den Direktorien erhalten könnten. Festhalten möchte seine Partei aber am umstrittenen Wahlverfahren für die Uni-Präsidenten, das nicht nur Linke, sondern auch TU-Präsident Fricke für dringend reformbedürftig hält. Gegenwärtig hat allein der Akademische Senat (AS) das Recht, Kandidaten zu bestimmen, die sich im eigentlichen Wahlgremium, dem Konzil, zur Wahl stellen dürfen.

In der Vergangenheit hat dies stets dazu geführt, daß die konservative Mehrheit des Akademische Senat an Technischer Universität und Freier Universität nur Kandidaten der eigenen Coleur für die Wahl im mehrheitlich linken Konzil nominierte.

Nicht einlassen werde sich die CDU nach Schützes Aussage auf eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes, deren Ziel viertelparitätische Unigremien seien. Denn Hochschulrahmengesetz und Bundesverfassungsgericht schreiben vor, den Professoren in Frage von Lehre und Forschung die Entscheidungsgewalt einzuräumen. Die CDU plädiere vielmehr dafür, „paritätisch besetzte Ausbildungskommissionen“ einzurichten, die z.B. für Studienordnungen ein „Vorschlagsrecht“, aber keine Entscheidungsbefugnis erhalten sollen.

thol