: Maus kein Mangel
Eine Maus, die einmal durch das Hotelzimmer huscht, ist für das Amtsgericht Hannover kein Grund für die Erniedrigung des Reisepreises. Ein Ehepaar mit Tochter hatte im vergangenen Sommer für 4.017 Mark eine 14tägige Flugreise gebucht. Das „Frühstücksbuffets“ aber war „kärglich“, der „Strand“ am Meer aus Beton, das Wasser durch Fäkalien Mverschmutzt. Die Familie muß sich mit 570,60 Mark Schadensersatz für das magere Frühstück und den fehlenden Sandstrand zufrieden geben. Ein „sauberes Meer“ habe der Veranstalter nicht angeboten. (Az 531 C 18006/88).
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