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„Schnapper“ verurteilt

■ 27jähriger wurde wegen zahlreichen Vergewaltigungen zu 13 Jahren Haft verurteilt

Mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und der Unterbringung im Maßregelvollzug der Karl-Bonhoeffer -Nervenklinik ging gestern der Prozeß gegen den 27jährigen Frank P. zu Ende, der als sogenannter „Schnapper“ jahrelang Frauen in Angst und Schrecken versetzt hatte. Der Angeklagte wurde wegen Gewaltverbrechen in zwölf Fällen, begangen in der Zeit von Januar bis Juni 1988, verurteilt. Die Mehrzahl seiner Opfer - mit einer Ausnahme alles Frauen - wurde von ihm vergewaltigt und anschließend beraubt, in drei Fällen erkannte das Gericht auf sexuelle Nötigung. Der Vorsitzende Richter Basdorf verwies in der Urteilsbegründung darauf, daß gegen den Angeklagten noch ein Verfahren wegen acht ähnlicher Verbrechen anhängig sei. In Hinblick auf das umfassende Geständnis des Angeklagten - ohne das ein Großteil der Taten nicht aufzuklären gewesen wäre -, regte Basdorf an die Staatsanwältin Splett gewandt an, die offenen Verfahren einzustellen.

Das Urteil wurde auf die übereinstimmende Feststellung zweier Sachverständiger gestützt, daß Frank P. ein vermindert schuldfähiger „Triebtäter“ sei, der zum Schutz der Allgemeinheit in der Psychiatrie untergebracht werden müsse. „Sie müssen sich auf eine ungewöhnlich lange Dauer einstellen“, erklärte Basdorf dem Angeklagten die Tatsache, daß es für eine Unterbringung nach §63 keine zeitliche Begrenzung gebe. Eine Entlassung käme nur dann in Betracht, wenn es ihm mit Erfolg gelinge, eine sehr langwierige Sexual - und Sozialtherapie zu absolvieren.

Frank P. wurde „der Schnapper“ genannt, weil er sich zu den Wohnungen seiner Opfer Zutritt verschaffte, indem er mit einem Draht die Türfallen nicht abgeschlossener Türen zurückdrückte. Er beging seine Taten vornehmlich in der Vormittagszeit, wenn er die Frauen allein zu Hause wähnte. Seine Opfer bedrohte der maskierte Mann mit einer Pistole oder einem Messer, bevor er sie fesselte und sich an ihnen verging. Eine Frau schlug er bis zur Bewußtlosigkeit, zwei Müttern drohte er im Fall der Gegenwehr an, ihre Kleinkinder umzubringen. Basdorf zufolge sah der Angeklagte schon sehr früh Frauen als reine Objekte für den Lustgewinn. Im Alter von 15 Jahren hatte er erstmals die „konkrete Idee“, eine Vergewaltigung zu begehen. Die erste Tat beging er 1983 „eher zufällig“, als er bei einem Einbruch auf eine unbekleidete Frau traf.

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