: Aussiedler werden eingeschränkt
Bonn (ap) - Aussiedler aus Ost- und Südosteuropa sowie Übersiedler aus der DDR müssen in der Bundesrepublik künftig damit rechnen, daß ihnen für höchstens zwei Jahre von den Behörden auch ein anderer als der gewünschte Wohnort zugewiesen wird. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit seiner Koalitionsmehrheit ein entsprechendes Gesetz, das wegen der Einschränkung des Grundrechts auf freie Wahl des Wohnortes von vornherein auf eine Gültigkeit von drei Jahren beschränkt ist.
Ziel ist es, die Konzentration der Aus- und Übersiedler auf die Ballungsgebiete in Nordrhein-Westfalen und Berlin zu stoppen und für eine gleichmäßigere Verteilung auch auf noch kaum belastete Kommunen und ländliche Regionen zu sorgen. Allerdings geht es bei dem Gesetz nur um die Verteilung der Aus- und Übersiedler innerhalb der Bundesländer, nicht zwischen den einzelnen Ländern. Die SPD enthielt sich der Stimme. Sie hatte vergeblich versucht, die Verteilung der Aus- und Übersiedler auf die einzelnen Bundesländer nach Quoten festzulegen, weil die Bundesländer Nordrhein -Westfalen und Berlin besonders stark belastet werden.
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