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SAT1 lehnt kostenlose Werbung für Parteien ab

Düsseldorf (dpa) - Kostenlose Werbezeiten für politische Parteien soll es bei dem in Mainz ansässigen kommerziellen Fernsehsender SAT1 künftig nicht mehr geben: Das hat die Geschäftsführung des Senders in einem Schreiben an die Düsseldorfer Landesanstalt für Rundfunk (LfR) angekündigt. Der Rundfunkstaatsvertrag sei insoweit verfassungswidrig, als er auch private Rundfunkveranstalter zu unbezahlter Wahlwerbung verpflichte, so SAT1 in einer am Mittwoch in Mainz veröffentlichen Pressemitteilung.

Daneben wendet sich der Mainzer Programmveranstalter gegen einen Beschluß der Direktoren der Landesmedienanstalten, der ihm von der LfR übermittelt wurde und dem Privatfernsehen die Ausstrahlung privater Werbespots für politische Parteien untersagt. Dies verstoße gegen die Artikel drei und fünf des Grundgesetzes.

In Anbetracht der Millionenbeträge, die die Parteien an Wahlkampfkostenerstattung kassierten, erscheine die Verpflichtung zur Bereitstellung kostenloser Werbezeiten widersinnig. Dies gelte vor allem für Rundfunkveranstalter, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich durch Werbung finanzieren. Die Geschäftsführung von SAT1 habe beschlossen, Werbespots politischer Parteien nur noch zu den gewöhnlichen Tarifen innerhalb der üblichen Werbeblocks auszustrahlen.

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