Ruf mal wieder an

■ Knast-Telefonate sollen für Gefangene billiger werden

In der Senatsverwaltung für Justiz sind derzeit „Prüfungen“ im Gange, ob die Erhöhung der Telefongebühr für Gefangene rückgängig gemacht wird. Das bestätigte gestern Justizsprecher Christoffel auf Nachfrage. „Die Tendenz geht dahin, sie rückgängig zu machen“ schätzte der Sprecher.

Seit dem 1.4.89 - dem Stichtag der Gebührenerhöhung für Telefongespräche aus öffentlichen Fernsprechern - müssen die Gefangenen für ein Telefonat aus dem Knast 30 Pfennige berappen. Bis dahin hatte sie das Gespräch nur 20 Pfennige gekostet. Die Anhebung der Gebühren ist deshalb verwunderlich, weil den Gefangenen im Knast keine öffentlichen Fernsprecher zur Verfügung stehen. Sie müssen ihr ein- bis zweimal wöchentliches, privates Telefonat vom Beamten- oder Sozialarbeiterbüro aus über die Anstaltsleitung tätigen: Die Gebühr für ein Ortsgespräch über einen solchen normalen häuslichen Anschluß beträgt nach wie vor 23 Pfennige.

Die Gebührenerhöhung von 20 auf 30 Pfenning wurde von der Justizpressestelle auf Nachfrage mit einer „Allgemeinen Anweisung über Fernmeldeeinrichtungen“ der Innensenatsverwaltung vom März 1985 begründet. In dieser sei festgesetzt, daß für private Gespräche von Behördentelefonen die gleichen Gebühren gelten wie bei öffentlichen Fernsprechern. Betroffen davon sind nach Angaben des Justizsprecher „selbstredend“ nicht nur Gefangene, sondern sämtliche öffentlich Bediensteten: Jeder Beamte führe eine Liste seiner privaten Telfonate, die zum Quartalsende abgerechnte werde, versicherte der Justizsprecher mit Hinweis darauf, daß er persönlich „natürlich“ auch eine Liste führe. Das Telefongeld gehe an die Landeskasse.

Die jetzt von der Justizverwaltung erwogene Gebührenangleichung auf 23 Pfennig pro Gespräch, soll „ausschließlich für Gefangene“ gelten, weil diese im Gegensatz zu den Beamten nicht auch billiger von zu Hause aus telefonieren können. Dem Vernehmen nach kam der Vorschlag vom Tegeler Anstaltsleiter Lange-Lehngut. Er soll es für „nicht gerechtfertigt“ gehalten haben, daß sich „der Staat auf Kosten der Gefangenen bereichert“.

plu