: Königspython darf frei schlängeln
Eine etwa 1,50 Meter lange Königspython darf mit ihrem Herrchen „ohne Leine Gassi gehen“. Zu dieser Auffassung kamen die Beamten eines Polizeireviers im Bremer Stadtteil Kattenturm nach „reiflicher rechtlicher Abwägung“. Ein 22jähriger Mann hatte beim Revier nachgefragt, ob er eine Genehmigung brauche, um seine Schlange in der Öffentlichkeit mitzuführen. Die Beamten kamen zu dem Schluß, daß eine Königspython dieser Länge ungefährlich sei. Der junge Mann, der sich mit der Aufzucht von Schlangen befaßt, will über einen Versandhandel für 250 Mark das Ei der Königspython erworben und dieses dann in einem Brutkasten ausgebrütet haben. dp
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