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Knast-Dealereien

Ein Prozeß um organisierten Rauschgifthandel zwischen Gefangenen endete gestern mit einem Freispruch für einen 30jährigen Häftling der JVA Tegel. Urteilsbegründung der 24. Großen Strafkammer: eine Aufklärung des Falles aufgrund der durchlässigen Verhältnisse in der Strafanstalt nicht möglich. Bei einem Vollzug, bei dem mehrere 100 Gefangene „frei“ miteinander Umgang hätten, sei keine Überwachung möglich. Die zum Teil widersprüchlichen Angaben des einzigen Belastungszeugen hatten für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Die Staatsanwältin hatte auf viereinhalb Jahre Haft wegen Besitzes und Handelns mit Heroin und Haschisch sowie Körperverletzung und versuchter Nötigung plädiert.

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