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Lenin irrte-betr.: Artikel zur Flüchtlingswelle aus DDR

betr.: Artikel zur Flüchtlingswelle aus DDR

Wie sehr irrte doch Lenin mit seiner Behauptung, daß die Deutschen während einer Revolution Bahnsteigkarten für den Bahnhof kaufen, den sie besetzen wollen! Daß dies absurd ist, haben mittlerweile selbst die eher staatstreuen deutschen Eisenbahngesellschaften eingesehen und Bahnsteigkarten aus dem Sortiment ihrer Angebote gestrichen.

Mit Kind und Kegel sind für deutsche Revolutionsgarden selbst die breitesten Abwasserkanäle, die unser Kontinent zu bieten hat, kein Hindernis, und Menschen, die den Sturm auf die Prager Botschaft miterlebt haben, waren von der eindrucksvollen Massenbewegung so begeistert, daß sich für sie der Sturm auf die Bastille dagegen fast wie ein Strohfeuer ausnimmt. Welche Revolutionsführung hätte daran nicht ihre hellste Freude?

Was Wunder auch bei dieser geistig-moralischen Unterstützung unserer rhetorikbegabten Revolutionsgenossen Theo Waigel aus dem bayrischen Exil und Alfred Dregger, der auch nicht gerade vor Ort mit dabei war.

Es muß schon auch sehr viel Böswilligkeit hinter der Behauptung stecken, daß Deutsche nicht zu aktivem Widerstand bereit wären, wenn die Zustände das gebieten! Ja geradezu verhöhnt müssen sich dadurch Deutsche fühlen, wie Steuben, der sein Leben für den amerikanischen Unabhängigkeitskampf riskiert hat, Wilhelm Forster der sich in der Französischen Revolution engagierte und, nicht zu vergessen, Norbert Blüm, ohne dessen selbstlosen Einsatz für die Menschenrechte in Südafrika, Polen und Chile eine Verbesserung der dortigen Zustände undenkbar gewesen wäre. Ganz zu schweigen von bedeutenden deutschen Staatstheorien aus den Federn von Kant, Marx oder Engels, die manche Revolution erst ermöglicht haben.

Also, Vladimir Iljitsch, möge der Rote Platz erzittern, wenn du dich in später Einsicht in deinem Mausoleum wälzt. Nicht die Bahnsteigkarte, nein, die Fahrkarte, von der ja selbst du Gebrauch machtest, offenbart das wahre Wesen deutsche Revolutionen!

Bernd Mayer (Deutscher im Sinne des Grundgesetzes)

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