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Aufruf für türkische Flüchtlinge

■ Prominente fordern in einem Appell Bleiberecht für verfolgte Christen und Yeziden aus der Türkei / In verschiedenen Bundesländern werden Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften immer noch abgeschoben

Berlin (taz) - In einem von zahlreichen Prominenten unterzeichneten Appell fordert die Göttinger „Gesellschaft für bedrohte Völker“ jetzt zu rascher Hilfe für Christen und Yeziden aus der Türkei auf, die wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt werden und deshalb in die Bundesrepublik geflüchtet sind.

Der Appell, zu dessen Unterzeichnern unter anderem Kurt Biedenkopf, Günther Grass, Martin Walser und Simon Wiesenthal zählen, ist an die Adresse der heute tagenden Innenministerkonferenz der Länder gerichtet.

Er fordert die Politiker dringen auf, den Flüchtlingen dieser beiden Glaubensgemeinschaften ein festes Bleiberecht in der Bundesrepublik zuzusichern.

Schon seit mehreren Jahren ist die Zukunft der christlichen und yezidischen Flüchtlinge aus der Türkei in der Bundesrepublik völlig ungewiß. Einzelne Verwaltungsgerichte sprachen ihnen als religiös Verfolgte die Asylberechtigung zu, andere lehnten sie ab. In einigen Bundesländern werden sie nicht abgeschoben, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, in anderen werden sie in die Heimat zurückgeschickt.

„Absurde, aber keineswegs erstaunliche Folge dieser unhaltbaren Situation“, so heißt es in dem Appell, sind „innerdeutsche Fluchtbewegungen“. Obwohl die Mehrheit der Angehörigen dieser beiden Religionsgemeinschaften die Türkei inzwischen verlassen habe, weil ihnen die Situation dort unerträglich ist, würden nach wie vor christliche und yezidische Familien aus der Bundesrepublik in die Türkei abgeschoben.

Darüberhinaus, so mahnt der Aufruf, gebe es nach wie vor einige tausend Flüchtlinge, die als „Nachzügler“ Aufnahme in Westeuropa und damit auch in der Bundesrepublik suchten. Für sie sollten die Innenminister nach einer sogenannten Kontingentlösung suchen, die einer bestimmten, noch festzulegenden Anzahl dieser Flüchtlinge den Aufenthalt in der Bundesrepublik sichert.

Über die Probleme der Aus- und Übersiedler dürften die „existenziell bedrohten Glaubensflüchtlinge aus der Türkei weder vergessen noch beseite geschoben werden“, schließt der Appell.

Ve.

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