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Schutz vor Wurfsendungen

Verbraucher können sich durch einen Aufkleber am Briefkasten jetzt wirksam auch gegen den Einwurf von Postwurfsendungen wehren. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, daß keine Handzettel in Briefkästen mit entsprechendem Vermerk eingeworfen werden dürfen. Ungeklärt war bislang, ob das Verbot auch für Postwurfsendungen gelte, die der Briefträger zustellt. Wie das Kammergericht Berlin jetzt in einem Verfahren des Verbraucherschutzvereins gegen eine Lotterie-Firma entschied, kann der Verbraucher durch einen entsprechenden Aufkleber am Briefkasten auch die Annahme von Postwurfsendungen verweigern. Firmen, die mit der Post ihr Werbematerial verschicken, müßten nach der neuen Entscheidung nun die Bundespost darauf hinweisen, das Werbematerial nicht in Briefkästen mit „Verbotsaufklebern“ zu werfen, teilte der Verbraucherschutzverein gestern mit. Wer dies nicht beachte, begehe Wettbewerbsverstoß.

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