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Zeugen Jehovas wieder in der DDR

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist ab sofort auch wieder in der DDR zugelassen. Wie vom Pressesprecher der Gemeinschaft Peter Meyer gestern mitgeteilt wurde, habe das Amt für Kirchenfragen beim Ministerrat der DDR bereits am 14. März die Anerkennungsurkunde überreicht. Die Religionsgemeinschaft war in der DDR seit dem 30. August 1950 verboten. Vertreter der Zeugen Jehovas hatten sich nach den Veränderungen im anderen Teil Deutschlands im Herbst 1989 darum bemüht, auch in der DDR wieder Gottesdienstfreiheit zu erhalten. In Polen und Ungarn ist die Religionsgemeinschaft bereits im Mai und Juni vorigen Jahres wieder gesetzlich anerkannt worden, nachdem sie in den beiden Ländern ebenso wie in anderen Ostblockländern längere Zeit verboten war.

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