: DDR-Abgeordnete dürfen bei Parteiwechsel Mandat behalten
Berlin (dpa) - Abgeordnete der Volkskammer sollen bei einem Parteiwechsel künftig nicht mehr ihr Mandat verlieren. Das sieht eine Änderung des Wahlgesetzes vor, die gestern in erster Lesung in der Volkskammer behandelt wurde. Im Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer stand im Paragraphen 41, daß ein Abgeordneter bei „Wechsel der Partei oder einer anderen politischen Vereinigung“ sein Mandat verliert. Der Halbsatz soll gestrichen werden.
Mit der Gesetzesänderung ist der Weg für Innenminister Diestel geebnet, in die CDU einzutreten. Diestel, der aus der rechtskonservativen DSU wegen Rechtslastigkeit der Partei ausgetreten war, hatte zuvor angekündigt, er wolle in die CDU eintreten, wenn er sein Abgeordnetenmandat nicht verliere. Auch der Mitbegründer der DSU, Entwicklungshilfeminister Ebeling, der ebenfalls aus der DSU ausgetreten war, liebäugelt mit einem Eintritt in die CDU.
Der DSU-Abgeordnete Jürgen Schwarz kritisierte den Gesetzentwurf als „Versuch, den Willen der Wähler zu mißachten“. Das Parlament sei am 18.März in seiner jetzigen Zusammensetzung gewählt worden, und die Entscheidung der Wähler dürfe nicht gebeugt werden.
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