: Atomkraftwerke unter der Lupe Strahlenschützer vereinigt
Brüssel (dpa) — Nur einen Tag nach der deutschen Vereinigung hat die EG-Kommission ihr Recht auf die Überprüfung der Atomkraftwerke und atomaren Einrichtungen in der Ex-DDR wahrgenommen. Dies teilte die Brüsseler Exekutive am Donnerstag mit. Die Inspektoren der Gemeinschaft handeln im Rahmen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Durch die Sicherheitsüberwachung soll gewährleistet werden, daß Erze und spaltbare Stoffe nicht zweckentfremdet werden. Im Bereich des Gesundheitsschutzes sieht der Euratom-Vertrag auch Grundnormen für den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte vor.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) werden zusammengelegt. Damit sollen die Aufgaben der Ämter in eine Struktur gebracht werden, die eine klare Aufgabenverteilung beinhaltet und Doppelarbeit ausschließt, teilte das BfS mit. Im Entsorgungsbereich und beim Transport geht die Zuständigkeit für den Betrieb des Endlagers Morsleben auf das BfS über.
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